Bundesprogramm Energieeffizienz – Ihr einfacher Weg zur Förderung!
Fördergegenstand bezogen auf Weidemann eMaschinen:
Kategorie 3.1.4: Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung.
- Elektrisch betriebene Landmaschinen (Traktoren, Futtermischwagen, Hoflader, etc.).
Voraussetzungen für die Förderungen:
Für die Kategorie 3.1.4.: Kauf einer elektrisch betriebenen Maschine (Ersatz- bzw. Neuanschaffung).
Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen, die, unbeschadet der gewählten Rechtsform, landwirtschaftliche Primärprodukte erzeugen, eine Niederlassung in Deutschland haben und Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
- Maschinengemeinschaften
Zuwendungshöhe
- 20 % des Netto-Investitionsvolumen.
- Eine CO2-Minderung muss erzielt werden – dies ist bei den elektrisch angetriebenen Maschinen von Weidemann der Fall.
Antragsstellung
- Eine Übersicht aller antragsrelevanten Unterlagen für die Förderbereiche finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
- Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal „easy-Online”.
Anlagen zum Antrag
- Vollmacht für die Antragsstellung
- Nachweis der CO2-Einsparung
- Nachweis der Rechtsform und Vertretungsregelung
- Ausgefüllte Berechnungshilfe
- Nachweis der Rechtsform (z. B. Auszug aus dem Handelsregister, Auszug aus dem Genossenschaftsregister etc.)
Angaben für Berechnungshilfe
- Betriebsstundenanzahl pro Jahr
- Durchschnittlicher Dieselverbrauch der aktuell eingesetzten Maschine l/h
- Durchschnittlicher Stromverbrauch der neuen elektrisch angetriebenen Maschine kWh
Die aktuellen Werte erhalten Sie bei Ihrem Weidemann Vertriebspartner. Die Berechnungshilfe_Einzelmaßnahmen_Teil_A finden Sie auf der Website des BLE.
Mit den folgenden Schritten gelangen Sie zur Förderung:
- Antragsstellung inkl. Berechnungshilfe an das BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn).
- Zuwendungsbescheid
- Wichtig: Mit der Durchführung der Maßnahme (Kauf der Maschine) darf erst mit dem im Zuwendungsbescheid genannten Datum begonnen werden.
- Zeitraum zur Umsetzung: 9 Monate nach Zuwendungsbereich.
- Auszahlungsantrag
Der (End-)Verwendungsnachweis für alle Maßnahmen muss insbesondere enthalten:
Vollständig ausgefüllter Auszahlungsantrag (Vordruck) inkl. Beleg(en).
ACHTUNG: Diese Kurzzusammenfassung dient zur Übersicht des Bundesprogrammes und ist nicht vollständig. Alle weiteren, aktuellen und vollständigen Informationen erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Stand: November 2023 / Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Quelle: WEIDEMANN